Hinweise und Reisebedingungen / AGB von Huber-Reisen Oberkirch

  

  1. Anmeldung / Bezahlung

    Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an, auch für alle von ihm genannten Mitreisenden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Vertrag kommt zustande mit der Annahme des Veranstalters. Der Veranstalter übersendet unverzüglich nach Vertragsschluss die Buchungsbestätigung. Der Reisevertrag ist auch dann verbindlich zustande gekommen, wenn keine Zahlung beim Veranstalter eingeht.

     Bei Vertragsschluss hat der Kunde eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch € 25,00 pro Person und Reise, höchstens € 260,00 zu leisten, Versicherungen und Theaterkarten und dergl. kommen hinzu. Die Restzahlung muss ohne Aufforderung bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein.

     Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Kunden kein Anspruch auf die Erbringung von Leistungen. Es gelten die Bestimmungen des § 326 BGB. 

  2. Preise

    Die Preise verstehen sich pro Person im Doppelzimmer incl. den aufgeführten Leistungen. Einzelzimmer erfordern einen Zuschlag, sind meist nur begrenzt verfügbar und nach Lage und Ausstattung den Doppelzimmer nicht immer ebenbürtig. Bei Einzelreisenden ist, soweit kein Partner vorhanden, der jeweilige Zuschlag zu entrichten.

     

  3. Beförderungsbedingungen

    Den Anweisungen des Fahrpersonals ist nachzukommen. Fahrgäste, die die Reisedurchführung nachhaltig stören, die sich den Anweisungen des Fahrpersonals widersetzen, betrunkene Personen oder solche, durch die sich andere Fahrgäste belästigt fühlen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Reiseveranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis.

     

  4. Ausfall/Absage

    Wird die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht, kann die Reise bei Mehrtagesfahrten bis 10 Tage, bei Eintagesfahrten bis 2 Tage vor Reisebeginn vom Veranstalter abgesagt werden. Selbstverständlich wird der vom Kunden bezahlte Betrag zurückerstattet oder evtl. mit einer neu gebuchten Reise verrechnet. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

     

  5. Stornogebühren

    Kann der Kunde eine gebuchte Reise nicht antreten, muß dieser den Veranstalter unverzüglich und schriftlich seine Nichtteilnahme bekanntgeben. Kosten für Eintrittskarten, Musicalkarten etc. können nicht zurückerstattet werden. Karten sind aber übertragbar für evtl. Ersatzpersonen.

     

    Es entstehen neben den Kosten für Eintrittskarten und dergl. folgende Stornokosten:

     

    Allgemeine Bearbeitungspauschale: € 20,--

    bis 15. Tag vor Reisebeginn:         40 % des Reisepreises

    14.-08. Tag vor Reisebeginn:        60 % des Reisepreises

    07.-01. Tag vor Reisebeginn:        90 % des Reisepreises

    am Abreisetag:                               100 % des Reisepreises

     

    Dem Reiseteilnehmer wird jedoch gestattet, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Bei einer Absage am Abreisetag oder bei unangekündigtem Nichterscheinen zur Abreise wird zum Reisepreis nicht zusätzlich die Bearbeitungspauschale fällig.

     

    Dem Kunden wird dringend geraten, das Komplettversicherungsschutzpaket oder eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Anmeldung abzuschließen.

     

  6. Haftung 

Jeder Reiseteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß er sich zu der vorgesehenen Abfahrtszeit an dem jeweils vereinbarten Abfahrtspunkt befindet. Falls der Reisende zurückbleibt, weil er sich an die Abfahrtszeit bzw. den Abfahrtspunkt nicht hält, kann keine Haftung übernommen werden. Der Abfahrtsort sowie die Abfahrtszeit auf der Buchungsbestätigung / Rechnung ist maßgebend, nicht das Reiseprospekt.

  

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Person und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

  

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

  

7.     Zoll- und Devisenvorschriften

 Bei Auslandsreisen ist jeder Reiseteilnehmer selbst für die Einhaltung von Paß-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich.

  

8.     Änderungen

Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z. B. Fahrtrouten) von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsschluß erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Reiseveranstalter veranlasst sind und im übrigen den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

 

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.